22. Wenn jemand dabei betroffen wird, daß er einer verheirateten Frau beiwohnt, so sollen sie alle beide sterben, sowohl der Mann, der der Frau beiwohnte, als auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel hinwegtilgen.
23. Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,
24. so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.