23. Und Jahwe redete mit Mose also:
24. Dies ist's, was in betreff der Leviten gelten soll: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll er eintreten, um bei der Besorgung des OffenbarungszeItes Dienst zu thun;
25. aber von fünfzig Jahren an soll er der Dienstpflicht ledig sein und braucht nicht mehr zu dienen.
26. Er mag seinen Brüdern im Offenbarungszelte bei der Besorgung der Geschäfte zur Hand gehen, aber Dienst soll er nicht thun. So sollst du mit den Leviten verfahren hinsichtlich ihrer Amtsgeschäfte.