3. Das gesamte Fett aber soll man von ihm darbringen: Den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt,
4. die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen.
5. Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer; ein Schuldopfer ist es.
6. Alles, was männlich ist unter den Priestern, soll es essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden - hochheilig ist es.
7. Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören!
8. Und dem Priester, der das Brandopfer jemandes darbringt, demselben soll das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat, gehören.
9. Ebenso sollen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, sowie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt.
10. Alle Speisopfer, die mit Öl angemachten, wie die trockenen, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem anderen.