3. Mose 7:11-13 Textbibel 1899 (TEXT)

11. Und dies sind die Bestimmungen in betreff der Heilsopfer, die man Jahwe darbringt:

12. Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen.

13. Nebst Kuchen von gesäuertem Brote soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Heils-Dankopfer besteht.

3. Mose 7