18. Auch soll er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, an den Boden gießen.
19. Das gesamte Fett aber soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen.
20. Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.
21. Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.