2. Mose 22:16-20 Textbibel 1899 (TEXT)

16. Wenn jemand eine Jungfrau, die noch unverlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er für sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen.

17. Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte, sie ihm zur Frau zu geben, so soll er so viel Silber darwägen, als das Kaufgeld für Jungfrauen beträgt.

18. Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.

19. Jeder, der mit einem Tiere Unzucht treibt, soll mit dem Tode bestraft werden.

20. Wenn jemand den Götzen opfert, anstatt Jahwe allein, soll er dem Banne verfallen.

2. Mose 22