2. Mose 12:44-46 Textbibel 1899 (TEXT)

44. Jeder um Geld erkaufte Sklave aber darf dann mitessen, wenn man ihn beschnitten hat.

45. Ein Beisaß oder Lohnarbeiter darf es nicht mitessen.

46. In einem Hause soll es verzehrt werden; man darf nichts von dem Fleisch aus dem Hause hinaustragen. Keinen Knochen sollt ihr an ihm brechen.

2. Mose 12