2. Mose 12:17-20 Textbibel 1899 (TEXT)

17. Und die Anordnung in Bezug auf die ungesäuerten Brote sollt ihr beobachten; denn an eben diesem Tag habe ich eure Heerscharen aus Ägypten weggeführt. Daher sollt ihr diesen Tag beobachten von Geschlecht zu Geschlecht als eine Einrichtung auf ewige Zeiten.

18. Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen, bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats.

19. Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.

20. Keinen Bissen gesäuerten Brotes sollt ihr essen; überall, wo ihr auch wohnt, sollt ihr ungesäuertes Brot essen!

2. Mose 12