26. und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];
27. und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil];
28. und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen.
29. Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der Herr.
30. Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst —