1. Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, besteht zwischen ihm und einem Knecht kein Unterschied, obwohl er Herr aller Güter ist;
2. sondern er steht unter Vormündern und Verwaltern bis zu der vom Vater festgesetzten Zeit.
3. Ebenso waren auch wir, als wir noch unmündig waren, den Grundsätzen der Welt als Knechte unterworfen.