7. Er soll sich auch nicht verunreinigen an seinem Vater, an seiner Mutter, an seinem Bruder oder seiner Schwester, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt.
8. Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem Herrn heilig sein.
9. Und wenn wirklich jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tag seiner Reinigung; am siebten Tag soll er es scheren.
10. Und am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang der Stiftshütte bringen.
11. Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern und Sühnung für ihn erwirken, weil er sich durch eine Leiche versündigt hat; und er soll so sein Haupt an demselben Tag heiligen,
12. und er soll dem Herrn [erneut] die Tage seines Gelübdes weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Aber die früheren Tage sind verfallen, weil seine Weihe verunreinigt worden ist.
13. Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seiner Weihe erfüllt ist, soll man ihn an den Eingang der Stiftshütte führen,
14. und er soll dem Herrn seine Opfergabe darbringen, ein einjähriges, makelloses Lamm als Brandopfer und ein einjähriges, makelloses weibliches Lamm als Sündopfer und einen makellosen Widder als Friedensopfer,