12. und er soll dem Herrn [erneut] die Tage seines Gelübdes weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Aber die früheren Tage sind verfallen, weil seine Weihe verunreinigt worden ist.
13. Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seiner Weihe erfüllt ist, soll man ihn an den Eingang der Stiftshütte führen,
14. und er soll dem Herrn seine Opfergabe darbringen, ein einjähriges, makelloses Lamm als Brandopfer und ein einjähriges, makelloses weibliches Lamm als Sündopfer und einen makellosen Widder als Friedensopfer,
15. und einen Korb mit Ungesäuertem: Kuchen aus Feinmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, samt dem dazugehörenden Speisopfer und den dazugehörenden Trankopfern.
16. Und der Priester soll es vor dem Herrn darbringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer opfern.
17. Und er soll dem Herrn den Widder als Friedensopfer opfern samt dem Korb mit dem Ungesäuerten; auch soll der Priester das dazugehörige Speisopfer und das dazugehörige Trankopfer opfern.