22. Stelle die Gesamtzahl der Söhne Gersons fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Sippen;
23. von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.
24. Das soll aber der Dienst der Sippen der Gersoniter sein, worin sie dienen und was sie tragen sollen:
25. Sie sollen die Teppiche der Wohnung tragen und die Stiftshütte, ihre Decke und die Decke aus Seekuhfellen, die oben darüber ist, und den Vorhang am Eingang der Stiftshütte;
26. auch die Umhänge des Vorhofs und den Vorhang vom Eingang des Tores zum Vorhof, der rings um die Wohnung und den Altar her ist, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen.