4. Mose 15:16-24 Schlachter 2000 (SCH2000)

16. Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.

17. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

18. Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,

19. und wenn ihr dann vom Brot des Landes esst, so sollt ihr für den Herrn ein Hebopfer erheben.

20. Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie das Hebopfer von der Tenne sollt ihr es erheben.

21. Ihr sollt dem Herrn von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben in euren [künftigen] Geschlechtern.

22. Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, die der Herr zu Mose geredet hat —

23. von allem, was der Herr euch durch Mose geboten hat, von dem Tag an, als der Herr anfing zu gebieten, und weiterhin für eure [künftigen] Geschlechter —,

24. wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen Jungstier als Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch für den Herrn, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock als Sündopfer.

4. Mose 15