22. Wenn ein Fürst sündigt und aus Versehen irgendetwas tut, wovon der Herr, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun soll, und so Schuld auf sich bringt,
23. und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er einen makellosen Ziegenbock, ein männliches [Tier], zum Opfer bringen;
24. und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes stützen und ihn schächten an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem Herrn; es ist ein Sündopfer.
25. Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen;