12. und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
13. Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
14. Wenn jemand sein Haus als dem Herrn heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
15. Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.
16. Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.