23. Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den Herrn.
24. Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem Herrn weben als ein Webopfer.
25. Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;
26. und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen,
27. und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Herrn.
28. Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.