15. Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
16. Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen.
17. Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein.
18. Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,
19. es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.
20. Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen.
21. Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.