10. Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in den Flüssen, unter allem [Getier], das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll für euch ein Gräuel sein.
11. Ein Gräuel sollen sie für euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.
12. Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch ein Gräuel sein.
13. Von den fliegenden [Tieren] aber sollt ihr diese verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Gräuel sind: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,
14. die Weihe und die Habichtarten,
15. alle Rabenarten,
16. den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten;
17. das Käuzchen, den Kormoran, den Ibis,
18. die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,
19. den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20. Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.
21. Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.
22. Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke, alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.
23. Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;
24. und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;
25. wer aber von ihrem Aas etwas aufhebt, der soll seine Kleider waschen, und er ist unrein bis zum Abend.
26. Jedes Tier, das nicht zugleich gänzlich gespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll für euch unrein sein; jeder, der es anrührt, wird unrein.