9. Wenn sie sich aber nicht enthalten können, so sollen sie heiraten; denn heiraten ist besser als in Glut geraten.
10. Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht scheiden soll von dem Mann
11. (wenn sie aber schon geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann), und dass der Mann die Frau nicht entlassen soll.