3. Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als ein hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN.
4. Willst du aber ein Speisopfer darbringen von dem, was im Ofen gebacken wird, so nimm ungesäuerte Semmelkuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt.
5. Ist aber dein Speisopfer in der Pfanne bereitet, so soll es von ungesäuertem Semmelmehl sein, mit Öl gemengt;
6. du sollst es in Brocken zerbrechen und Öl darauf gießen, so ist es ein Speisopfer.
7. Willst du aber ein gekochtes Speisopfer darbringen, so bereite man es von Semmelmehl mit Öl;
8. und du sollst das Speisopfer, das von solchem bereitet ist, zum HERRN bringen und sollst es dem Priester übergeben, der trage es zum Altar;