3. Mose 19:13-16 Schlachter 1951 (SCH51)

13. Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen.

14. Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst dem Blinden nichts in den Weg legen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn Ich bin der HERR!

15. Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen, noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.

16. Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten wider deines Nächsten Blut!

3. Mose 19