11. Also auch gegen Mitternacht sollen Vorhänge sein, hundert Ellen lang, und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
12. Aber gegen Abend soll die Breite der Vorhänge des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; und es sollen zehn Säulen auf zehn Füßen sein.
13. Gegen Morgen aber, gegen Aufgang, soll die Breite des Vorhofs fünfzig Ellen betragen;
14. und zwar sollen fünfzehn Ellen Vorhänge auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
15. desgleichen fünfzehn Ellen auf die andere Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen.