25. Daß da im ganzen acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, sechzehn Füße, je zwei unter einem Brett.
26. Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,
27. und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Brettern auf der hintern Seite der Wohnung gegen Abend.
28. Und der mittlere Riegel soll inwendig durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum andern.
29. Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein stecke; du sollst auch die Riegel mit Gold überziehen.