5. Mose 25:1-5 NeÜ bibel.heute (NBH)

1. Wenn Männer einen Streit miteinander haben und kommen vor Gericht, wo man ihnen Recht spricht, dann soll man dem Recht geben, der im Recht ist, und den Schuldigen verurteilen.

2. Hat der Schuldige Schläge verdient, soll der Richter ihn veranlassen, sich hinzulegen, und ihm nach seinem Vergehen eine bestimmte Zahl Schläge geben lassen.

3. Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, nicht mehr. Dein Bruder würde vor dir entehrt werden, wenn er noch mehr Schläge bekommt.

4. Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.

5. Wenn Brüder auf demselben Grundbesitz wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, dann soll seine Witwe keinen Fremden außerhalb der Familie heiraten. Ihr Schwager soll zu ihr kommen, sie zur Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen.

5. Mose 25