2. Mose 12:5-11 NeÜ bibel.heute (NBH)

5. Es muss ein Schaf- oder Ziegenböckchen sein, einjährig und ohne Fehler.

6. Ihr sollt es bis zum 14. des Monats gesondert halten und am späten Nachmittag dieses Tages schlachten.

7. Dann sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an den Türsturz und die beiden Türpfosten streichen. Das muss bei den Häusern geschehen, wo sie das Lamm essen.

8. Das Fleisch muss am Feuer gebraten und noch in derselben Nacht zusammen mit ungesäuertem Fladenbrot und bitteren Kräutern gegessen werden.

9. Ihr dürft das Fleisch nicht roh oder im Wasser gekocht essen. Es muss über dem Feuer gebraten sein, und zwar das ganze Tier mit Kopf, Unterschenkeln und Innereien.

10. Es darf nichts davon bis zum Morgen übrig bleiben. Die Reste müsst ihr verbrennen.

11. Ihr sollt euch beim Essen beeilen und schon für die Reise angezogen sein, Sandalen tragen und den Wanderstab in der Hand haben. Es ist ein Passa für Jahwe.

2. Mose 12