15. Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen über das tägliche Brandopfer und sein Trankopfer.
16. Aber am vierzehnten Tage des ersten Monden ist das Passah dem HERRN.
17. Und am fünfzehnten Tage desselben Monden ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuert Brot essen.
18. Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.
19. Und sollt dem HERRN Brandopfer tun: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,
20. samt ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu einem Farren, und zwo Zehnten zu dem Widder;
21. und je einen Zehnten auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
22. dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnet werdet.