14. den Leuchter, zu leuchten, und sein Gerät und seine Lampen und das Öl zum Licht;
15. den Räuchaltar mit seinen Stangen, die Salbe und Spezerei zum Räuchwerk; das Tuch vor der Wohnung Tür;
16. den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, Stangen und alle seinem Gerät; das Handfaß mit seinem Fuße;
17. den Umhang des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen und das Tuch des Tors am Vorhof;
18. die Nägel der Wohnung und des Vorhofs mit ihren Säulen