2. Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein.
3. Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern.
4. Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden,
5. fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse.
6. Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.
7. Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8. Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein.
9. Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte.
10. Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden.
11. Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde.
12. Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,
13. auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
14. Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
15. Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.