12. Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,
13. auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
14. Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
15. Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.
16. Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
17. Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
18. Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag.
19. Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen.
20. Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen
21. und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett.
22. Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen.
23. Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung,
24. daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer,
25. daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett.
26. Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27. und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend.
28. Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern.