7. Solches gebiete, auf daß sie untadelig seien.
8. So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorget, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide.
9. Laß keine Witwe erwählet werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
10. und die ein Zeugnis habe guter Werke, so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie allem guten Werk nachkommen ist.
11. Der jungen Witwen aber entschlage dich; denn wenn sie geil worden sind wider Christum, so wollen sie freien
12. und haben ihr Urteil, daß sie den ersten Glauben gebrochen haben.