2. Aber um der Hurerei willen habe ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen Mann.
3. Der Mann leiste dem Weibe die schuldige Freundschaft, desselbigengleichen das Weib dem Manne.
4. Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desselbigengleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib.