2. Mose 26:16-19 Lutherbibel 1912 (L12)

16. Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.

17. Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.

18. Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag.

19. Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen.

2. Mose 26