Hesekiel 48:2-7-29 Hoffnung für Alle (HFA)

2-7. Darauf folgen in südlicher Richtung die Stämme Asser, Naftali, Manasse, Ephraim, Ruben und Juda. Auch ihr Land reicht jeweils von der West- bis zur Ostgrenze.

8. Südlich an den Grundbesitz von Juda grenzt das Gebiet, das ihr für mich zurückbehalten sollt. Es erstreckt sich — wie auch die Stammesgebiete — vom Mittelmeer bis zur Ostgrenze des Landes; von Norden nach Süden ist es 12, 5 Kilometer breit. In seiner Mitte steht das Heiligtum.

9. Der Teil, der mir besonders geweiht ist, hat von Westen nach Osten eine Länge von 12, 5 Kilometern und von Norden nach Süden eine Breite von 10 Kilometern.

20. Der ganze Bezirk, den ihr für mich zurückbehaltet, soll zusammen mit dem Gebiet um Jerusalem ein Quadrat von 12, 5 mal 12, 5 Kilometern bilden.

21-22. Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12, 5 Kilometer breit — genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet Judas im Norden und dem Grundbesitz Benjamins im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen.

23-27. Daran schließen sich in südlicher Richtung — jeweils von der Westgrenze bis zur Ostgrenze — die Gebiete der Stämme Benjamin, Simeon, Issaschar, Sebulon und Gad an.

28. Südlich des Grundbesitzes von Gad verläuft die Grenze Israels von Tamar zu den Quellen von Meribat-Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet.

29. Teilt den einzelnen Stämmen ihr Gebiet durch das Los zu. Sie sollen es für immer besitzen und an ihre Nachkommen weitervererben. Ich, der Herr, will es so.«

Hesekiel 48