5. Mose 25:2-4 Hoffnung für Alle (HFA)

2. Wird der Schuldige zu Stockhieben verurteilt, so soll man ihn vor dem Richter auf den Boden legen und ihm so viele Schläge geben, wie er verdient.

3. Es dürfen aber auf keinen Fall mehr als vierzig sein, denn der Verurteilte gehört ja zu eurem Volk. Ihr sollt nicht die Achtung vor ihm verlieren!

4. Wenn ihr mit einem Ochsen Getreide drescht, dann bindet ihm nicht das Maul zu!

5. Mose 25