4. Mose 30:4-11 Hoffnung für Alle (HFA)

4. Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem Herrn ein Versprechen

5. und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.

6. Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der Herr ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.

7. Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat

8. und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.

9. Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der Herr wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.

10. Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.

11. Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab

4. Mose 30