28. Oder sollte jemand über glühende Kohlen gehen, ohne daß seine Füße versengt würden?
29. So der, welcher zu dem Weibe seines Nächsten eingeht: keiner, der sie berührt, wird für schuldlos gehalten werden. -
30. Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert;
31. und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben.
32. Wer mit einem Weibe Ehebruch begeht, ist unsinnig; wer seine Seele verderben will, der tut solches.