7. Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. -
8. Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9. Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.