8. Wir wissen aber, daß das Gesetz gut ist, wenn jemand es gesetzmäßig gebraucht,
9. indem er dies weiß, daß für einen Gerechten das Gesetz nicht bestimmt ist, sondern für Gesetzlose und Zügellose, für Gottlose und Sünder, für Heillose und Ungöttliche, Vaterschläger und Mutterschläger, Menschenmörder,
10. Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,
11. nach dem Evangelium der Herrlichkeit des seligen Gottes, welches mir anvertraut worden ist.