4. Dies sind die Feste Jehovas, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten Zeit:
5. Im ersten Monat am Vierzehnten des Monats zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem Jehova.
6. Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem Jehova; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen.
7. Am ersten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.